Freier Journalist
Ministerin mit Fakten-Problemen 
Ministerin mit Fakten-Problemen 

Ministerin mit Fakten-Problemen 

Karin Prien (CDU) hat sich erneut in einer Twit­ter-Debatte über die Mas­ken­pflicht ver­zet­telt. Am Ende löschte die Kie­ler Bil­dungs­mi­nis­te­rin ihren Account.

taz-Arti­kel

HAMBURG taz | Auf Twit­ter hat es hef­tig gekracht. Am Ende erklärte Schles­wig-Hol­steins Bil­dungs­mi­nis­te­rin Karin Prien (CDU) ihren Rück­zug von dem Kurz­nach­rich­ten­dienst, sie deak­ti­vierte ihren Account. Was war passiert?

Prien hatte in der ver­gan­ge­nen Woche Locke­run­gen der Coro­na­re­geln an Schu­len gefor­dert. Dar­auf­hin hatte eine Mut­ter auf Twit­ter Sorge über einen ver­mu­te­ten Anstieg der Zahl der in Zusam­men­hang mit Corona gestor­be­nen Kin­der geäu­ßert – unter Beru­fung auf vor­läu­fige Zah­len des Robert-Koch-Insti­tuts. Prien ant­wor­tete: „Bitte dif­fe­ren­zie­ren: Kin­der ster­ben. Das ist extrem tra­gisch. Aber sie ster­ben mit COVID_19 und nur extrem sel­ten wegen COVID_19.“

Einige User spran­gen der Minis­te­rin bei: Man könne die Beschrän­kun­gen an Schu­len nicht ewig auf­recht erhal­ten, die Ster­be­quote bei Kin­dern sei so gering, dass Covid-Maß­nah­men zurück­ge­fah­ren wer­den könn­ten. Weit­aus mehr hagelte es jedoch Kri­tik: Eltern von Kin­dern mit Vor­er­kran­kun­gen fühl­ten sich ignoriert.

Prien man­gele es an Empa­thie für die trotz der bis­he­ri­gen Schutz­maß­nah­men bun­des­weit 65 gestor­be­nen Kin­der. Es ent­stand das Bild, dass die Minis­te­rin die schritt­weise Abschaf­fung von Mas­ken und Tests, die vor allem Schü­le­r:in­nen mit Vor­er­kran­kun­gen ein Min­dest­maß an Sicher­heit bie­ten, für Par­tei­po­li­tik benutzte – in Schles­wig Hol­stein wird am 8. Mai gewählt.

Nur 320 vulnerable Schü­le­r:in­nen im Land?

Auf Nach­frage erklärt die Pres­se­stelle von Karin Prien, dass es schon län­ger eine Hand­rei­chung für den Umgang mit vul­ner­ablen Grup­pen in Schles­wig-Hol­stein gebe. Im gesam­ten Lan­des­ge­biet seien aber auch nur rund 320 Schü­le­r*in­nen auf­grund einer eige­nen Vor­er­kran­kung oder einer Erkran­kung in der Fami­lie dau­er­haft beur­laubt. Die­sen vul­ner­ablen Per­so­nen biete man alter­na­tive Lehrmöglichkeiten.

Nimmt man offi­zi­elle Zah­len des RKI zum Ver­gleich, nach denen etwa ein Vier­tel der Bevöl­ke­rung in Deutsch­land zur Hoch­ri­si­ko­gruppe zählt, kann man jedoch von einer deut­lich höhe­ren Dun­kel­zif­fer an betrof­fe­nen Fami­lien ausgehen.

Eine Stu­die der Deut­schen Gesell­schaft für päd­ia­tri­sche Infek­tio­lo­gie (DGPI) wider­legt Priens Aus­sage, mit Corona infi­zierte Kin­der wür­den meist mit und sel­ten an dem Virus ster­ben. Zwar ster­ben Kin­der gene­rell sehr sel­ten an oder mit dem Virus, wenn Kin­der aber mit einer Corona-Infek­tion ster­ben, dann ist das Virus in etwa der Hälfte der Fälle nach­weis­lich ver­ant­wort­lich für den Tod.

Die Pres­se­stelle des Minis­te­ri­ums nannte als Quelle für die Annahme der Minis­te­rin das RKI-Bul­le­tin 01/2022. Dar­aus gehen jedoch keine Belege für ihre Aus­sage her­vor, das RKI bezieht sich sogar auf die Covid-19-Stu­die der DGPI.

Anfeindung wegen jüdischer Vorfahren

Die Twit­ter-Debatte um die Prä­si­den­tin der Kul­tus­mi­nis­ter­kon­fe­renz erreichte ihren Tief­punkt in einer anti­se­mi­tisch grun­dier­ten Anfein­dung gegen die Minis­te­rin, sie solle sich davon „Distan­zie­ren, Kin­der in wer­tes und unwer­tes Leben ein­zu­tei­len“, vor allem, da Sie „Mut­ter dreier Kin­der mit jüdi­schen Vor­fah­ren“ sei.

Der mitt­ler­weile gelöschte Kom­men­tar über­la­gerte die sach­li­che Kri­tik, Prien zog sich von Twit­ter zurück und ließ ihren Pres­se­spre­cher via Twit­ter mit­tei­len: „Bei mei­nen vie­len Ter­mi­nen im Land, in den Schu­len, mit Ver­tre­te­rin­nen und Ver­tre­tern ver­schie­dens­ter Inter­es­sen erlebe ich eine andere Kultur.“

Es war nicht das erste Mal, dass es um Prien auf Twit­ter laut wurde. Schon im Herbst 2021 hatte sie die Mas­ken­pflicht im Unter­richt gegen wis­sen­schaft­li­che Emp­feh­lung infrage gestellt. Damals hatte sie gegen die Mas­ken­pflicht mit dem „Grund­recht auf kör­per­li­che Unver­sehrt­heit“ der Schü­le­r:in­nen argu­men­tiert – und die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit der poten­zi­ell zu infi­zie­ren­den Schü­le­r:in­nen nicht dage­gen abge­wo­gen. Auch damals ent­brannte eine Dis­kus­sion auf Twit­ter.

Nach einem kur­zen Aus­set­zen der Mas­ken­pflicht im Unter­richt musste das Land damals wegen stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len zurückrudern.

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